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   BVerwG, 27.05.1964 - VIII C 316.63   

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BVerwG, 27.05.1964 - VIII C 316.63 (https://dejure.org/1964,143)
BVerwG, Entscheidung vom 27.05.1964 - VIII C 316.63 (https://dejure.org/1964,143)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Mai 1964 - VIII C 316.63 (https://dejure.org/1964,143)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • DFR

    ÖR Erstattungsanspruch

  • Wolters Kluwer

    Widerruf der Festsetzung von Wiedergutmachungsleistungen und ein darauf gestützter Rückforderungsanspruch - Auslegung und Abgrenzung gesetzlicher Ermächtigungen zum Erlaß von Durchführungsverordnungen - Rückwirkung rechtsändernder Rechtsverordnungen - Rechtsgrundlagen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 18, 308
  • MDR 1964, 1033
  • DVBl 1965, 329
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59

    Rückwirkende Steuern

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1964 - VIII C 316.63
    Deshalb kann nach den Grundsätzen der Entscheidungen BVerfGE 13, 261 [BVerfG 19.12.1961 - 2 BvL 6/59] (270 ff.) und BVerfGE 15, 167 (207) ein Verstoß gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit nicht vorliegen.
  • BVerfG, 11.12.1962 - 2 BvL 2/60

    Ruhegehalt nach Entnazifizierung

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1964 - VIII C 316.63
    Deshalb kann nach den Grundsätzen der Entscheidungen BVerfGE 13, 261 [BVerfG 19.12.1961 - 2 BvL 6/59] (270 ff.) und BVerfGE 15, 167 (207) ein Verstoß gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit nicht vorliegen.
  • BVerwG, 19.12.1956 - V C 118.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1964 - VIII C 316.63
    Fehlt es an einer ausdrücklichen Vorschrift zu dieser Frage, so greift der allgemeine Erstattungsanspruch ein, der auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts die Aufgaben erfüllt, die auf dem Gebiet des Privatrechts der Anspruch auf Rückgewähr einer ungerechtfertigten Bereicherung hat (vgl. BVerwGE 4, 215 [BVerwG 19.12.1956 - BVerwG V C 118.55] [218 f.] und 6, 1 [10]).
  • BVerwG, 14.03.1963 - VIII C 25.62

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Rückzahlung zuviel gezahlter Versorgungsbezüge

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1964 - VIII C 316.63
    § 18 BWGöD verweist wegen der Versorgung der geschädigten Beamten auf das Versorgungsrecht des zur Wiedergutmachung verpflichteten Dienstherrn und damit auch auf Vorschriften, die das Ruhen der Versorgung im Falle von Einkünften aus öffentlichem Dienst vorsehen (vgl. BVerwGE 16, 2 [BVerwG 14.03.1963 - BVerwG VIII C 25.62]. [5]).
  • BVerwG, 07.12.1961 - VIII C 22.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1964 - VIII C 316.63
    Die Vorschrift, daß im Wege der Verordnung die "Höhe" der Versorgungszahlungen näher zu bestimmen sei, enthielt - wie in den Urteilen vom 6. Juli 1960 - BVerwG VIII C 364.59 -, Buchholz BVerwG 233, § 31 d Nr. 1 = NJW/RzW 1961 S. 44, und vom 7. Dezember 1961 - BVerwG VIII C 22.61 -, NJW/RzW 1962 S. 283, dargelegt ist - eine dem Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG entsprechende Ermächtigung.
  • BVerwG, 06.07.1960 - VIII C 364.59
    Auszug aus BVerwG, 27.05.1964 - VIII C 316.63
    Die Vorschrift, daß im Wege der Verordnung die "Höhe" der Versorgungszahlungen näher zu bestimmen sei, enthielt - wie in den Urteilen vom 6. Juli 1960 - BVerwG VIII C 364.59 -, Buchholz BVerwG 233, § 31 d Nr. 1 = NJW/RzW 1961 S. 44, und vom 7. Dezember 1961 - BVerwG VIII C 22.61 -, NJW/RzW 1962 S. 283, dargelegt ist - eine dem Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG entsprechende Ermächtigung.
  • BVerwG, 17.03.1977 - 7 C 59.75

    Subventionsrecht, Gewährung von Prämien auf Grund landesrechtlicher Richtlinien,

    Das entspricht auch der Rechtsprechung des VIII. Senats (BVerwGE 18, 308 [314]; 40, 336 [343]), der ausgeführt hat, nach allgemeinen Grundsätzen des Verwaltungsrechts könnten die zu Unrecht erbrachten Leistungen in demselben Verfahren zurückgefordert werden, in dem sie gewährt worden seien, wenn der sie gewährende Verwaltungsakt mit Rückwirkung zurückgenommen worden sei.
  • BVerwG, 09.06.1975 - VI C 163.73

    Anforderungen an die Erstattung von Hinterbliebenenbezügen an Angehörige eines

    Bei diesem Rechtsinstitut handelt es sich um einen aus allgemeinen Grundsätzen des Verwaltungsrechts, insbesondere der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, abgeleiteten Anspruch, der gegeben ist, "wenn die Gerechtigkeit einen Ausgleich der mit der Rechtslage nicht mehr übereinstimmenden Vermögenslage erfordert" (vgl. BVerwGE 40, 147 [149] im Anschluß an BVerwGE 6, 323 [324]; vgl. auch BVerwGE 4, 215 [BVerwG 19.12.1956 - V C 118/55] [218]; 18, 308 [314]; 25, 72 [81]; Bay. VGH in BayVBl. 1971, 67; OVG Münster in RiA 1971, 156, in RiA 1974, 16 und in DÖV 1971, 350; Eckart Weber, Der Erstattungsanspruch, 1970, 29 ff.; Wallerath in DÖV 1972, 221 ff.).
  • BVerwG, 15.12.1966 - VIII C 111.64

    Entschädigung für Zwangsarbeit - Anrechnung von Zwangsarbeit auf

    Die Verordnung ist auch - wie im Urteil BVerwGE 18, 308 [BVerwG 27.05.1964 - VIII C 316/63] [310] dargelegt worden ist - von dem allein zuständigen Bundesminister des Innern erlassen worden.

    Die Ermächtigung des § 31 d Abs. 2 BWGöD (1961) entspricht insoweit, als es hier auf sie ankommt, den Anforderungen des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG, wenn sie den Grundsätzen des Wiedergutmachungsrechts entsprechend ausgelegt wird; insoweit ist auf das Urteil BVerwGE 18, 308 [BVerwG 27.05.1964 - VIII C 316/63] [311] und auf die dort genannten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts zu verweisen, wobei folgendes hervorzuheben ist: Schon in ihrer ursprünglichen Fassung vom 23. Dezember 1955 ermächtigte § 31 d Abs. 2 BWGöD, der damals nur die Ermächtigung zum Erlaß näherer Bestimmungen enthielt, die "die Höhe" der Versorgungszahlungen betrafen, zur Festlegung von Höchstbeträgen der Versorgungszahlungen (Urteil vom 6. Juli 1960 - BVerwG VIII C 364.59 -, Buchholz BVerwG 233, § 31 d Nr. 1 = NJW/RzW 1961 S. 44) und zum Erlaß von Vorschriften, durch die Versorgungsbezüge auf Grund der Beschäftigung im öffentlichen Dienst für anrechenbar erklärt wurden (Urteil vom 7. Dezember 1961 - BVerwG VIII C 22.61 -, NJW/RzW 1962 S. 283); sie ermächtigte ferner grundsätzlich auch zu einer Anrechnung von Renten aus der Sozialversicherung wegen einer früheren Tätigkeit außerhalb des öffentlichen Dienstes (BVerwGE 18, 308 [BVerwG 27.05.1964 - VIII C 316/63]).

    Die Gültigkeit dieser älteren Vorschrift mag zweifelhaft gewesen sein; das Vertrauen der nach § 31 d BWGöD Berechtigten darauf, wegen Ungültigkeit der älteren Vorschrift seien Einkünfte aus der Tätigkeit bei einem jüdischen Dienstherrn nicht anrechenbar, wird aber durch Art. 20 GG nicht geschützt (vgl. BVerwGE 18, 308 [BVerwG 27.05.1964 - VIII C 316/63] [311 ff.]).

  • BVerwG, 22.03.1974 - VII C 49.71

    Prüfung der Ermächtigungen zum Erlaß rückwirkender Verordnungen

    Bei rückwirkenden Vorschriften in anderen Verordnungen haben die Gerichte (BVerwGE 18, 308 [BVerwG 27.05.1964 - VIII C 316/63] [309]; 25, 348 [351]; 27, 71 [73]; BVerfGE 32, 111 [123]) daher nicht darauf abgestellt, ob der Verordnungsgeber ausdrücklich zum Erlaß einer rückwirkenden Bestimmung ermächtigt war, sondern die Bestimmungen wie rückwirkende Gesetze ausschließlich unter dem Gesichtspunkt der Rechtssicherheit und dabei in erster Linie des Vertrauensschutzes untersucht.
  • BVerwG, 25.08.1976 - 8 C 12.75

    Versorgungzahlungen bei Abbruch der Diensttätigkeit wegen Verfolgung während der

    Entscheidungserheblich ist die rechtsgültige und rückwirkend ab 1. April 1956 in Kraft gesetzte Anrechnungsvorschrift von § 7 DV § 31 d (1963) (vgl. dazu BVerwGE 18, 308 [BVerwG 27.05.1964 - VIII C 316/63] und 31, 331).

    Auf derartige Zweifel bezieht sich die beiläufige Bemerkung im Urteil BVerwGE 18, 308 (315) [BVerwG 27.05.1964 - VIII C 316/63], auf die sich die Beklagte beruft.

  • BAG, 05.03.1968 - 1 AZR 229/67

    Krankenkasse - Krankengeld - Regreßanspruch - Treuepflicht - Gutgläubigkeit -

    a) Nach dem Erstattungsrecht sind grundsätzlich zu viel gezahlte Sozialversicherungsleistungen ebenso zurückzuzahlen wie alle anderen zu viel gezahlten öffentlich-rechtlichen Leistungen (BVerwGE 4, 215 /2187} 6, 1 /To7; 18, 308 f f ).
  • BAG, 14.01.1987 - 5 AZR 166/85

    Ungerechtfertigte Heranziehung zu gemeinnütziger Arbeit - Geltendmachung von

    Ob hiernach ein Anspruch des Klägers auf Wertersatz in Höhe der von ihm geforderten Vergütung besteht, oder ob diese an sich entbehrlichen Arbeitsleistungen für die Beklagte keinen Wert hatten, kann dahingestellt bleiben, weil die Heranziehung hierzu aufgrund eines Verwaltungsaktes erfolgt ist und im öffentlichen Recht an die Stelle eines Bereicherungsanspruchs ein öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch tritt (BVerwGE 4, 215, 218 f. [BVerwG 19.12.1956 - V C 118/55]; 6, 1, 10 [BVerwG 28.06.1957 - IV C 235/56]; 18, 308, 314 [BVerwG 27.05.1964 - VIII C 316/63]; 25, 72, 76 [BVerwG 21.09.1966 - V C 155/65]; sowie Erichsen in Erichsen/Martens, Allgemeines Verwaltungsrecht, 7. Aufl., § 18 II 3, S. 251 f.).
  • BVerwG, 22.03.1974 - VII C 81.72

    Intervention französischen Getreides - Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs

    Bei rückwirkenden Vorschriften in anderen Verordnungen haben die Gerichte (BVerwGE 18, 308 [BVerwG 27.05.1964 - VIII C 316/63] [309]; 25/348 [351]; 27, 71 [73]; BVerfGE 32, 111 [123]) daher nicht darauf abgestellt, ob der Verordnungsgeber ausdrücklich zum Erlaß einer rückwirkenden Bestimmung ermächtigt war, sondern die Bestimmungen wie rückwirkende Gesetze ausschließlich unter dem Gesichtspunkt der Rechtssicherheit und dabei in erster Linie des Vertrauensschutzes untersucht.
  • BVerwG, 17.03.1977 - 7 C 41.76

    Verbindung von Rücknahme und Rückforderung

    Das entspricht auch der Rechtsprechung des VIII. Senats (BVerwGE 18, 308 [BVerwG 27.05.1964 - VIII C 316/63] [314]; 40, 336 [343]), der ausgeführt hat, nach allgemeinen Grundsätzen des Verwaltungsrechts könnten die zu Unrecht erbrachten Leistungen in demselben Verfahren zurückgefordert werden, in dem sie gewährt worden seien, wenn der sie gewährende Verwaltungsakt mit Rückwirkung zurückgenommen worden sei.
  • BVerwG, 22.03.1974 - VII C 63.72

    Intervention gegen den Vertrieb französischen Weizens - Intervention in den

    Bei rückwirkenden Vorschriften in anderen Verordnungen haben die Gerichte (BVerwGE 18, 308 [BVerwG 27.05.1964 - VIII C 316/63] [509]; 25, 348 [351]; 27, 71 [73]; BVerfGE 32, 111 [123]) daher nicht darauf abgestellt, ob der Verordnungsgeber ausdrücklich zum Erlaß einer rückwirkenden Bestimmung ermächtigt war, sondern die Bestimmungen wie rückwirkende Gesetze ausschließlich unter dem Gesichtspunkt der Rechtssicherheit und dabei in erster Linie des Vertrauensschutzes untersucht.
  • BVerwG, 01.12.1972 - IV C 76.69

    Erhebung einer Gebühr für das Aufstellen einer Plakattafel - Wirksamkeit der

  • BVerwG, 21.05.1969 - III C 5.68

    Rücknahme eines Verwaltungsakts - Vertreibungsschaden an landwirtschaftlichem

  • BFH, 20.11.1979 - VII R 38/77

    Finanzrechtsweg - Erstattung eines Betrags - Rechtsgrundlose Leistung -

  • BVerwG, 13.09.1972 - VIII C 85.70

    Unzulässige Sprungrevision als unselbstständige Anschlussrevision - Rücknahme

  • BVerwG, 01.03.1968 - VII C 76.66

    Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges - Beendigung von

  • BVerwG, 12.12.1967 - I C 30.67

    Anspruch auf Rückzahlung von entrichteten Landesausgleichsabgaben und Umlagen -

  • BGH, 18.12.1969 - IX ZR 135/67

    Entschädigungsrenten - Offenbare Unrichtigkeiten - Rückforderung

  • BVerwG, 17.09.1968 - II B 34.67

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • VG Berlin, 09.12.1998 - 19 A 78.98

    Widerruf einer Baugenehmigung zur Instandsetzung und Modernisierung eines

  • BVerwG, 11.07.1969 - I C 32.68

    Rückforderung von auf Grund der Verordnung M Nr. 1/56 über Milchauszahlungspreise

  • BVerwG, 13.03.1969 - VIII C 69.68
  • BVerwG, 13.12.1974 - VIII B 24.74
  • BVerwG, 30.10.1964 - VIII B 20.64

    Rechtfertigung der für frühere Bedienstete jüdischer Dienstherren ungünstigeren

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